Gewinnerhöhende Auflösung von Pensionsrückstellungen

Gewinnerhöhende Auflösung von Pensionsrückstellungen nur, wenn die geänderten Pensionszusagen inhaltlich nicht eindeutig waren.

FG Düsseldorf Urteil vom 10.11.2015, 6 K 4456/13 K

Begründung:

Eine Pensionsrückstellung kann im Fall einer Überversorgung nach einer Reduzierung des Gehalts anzupassen sein. Maßgeblich für die Frage, ob eine Überversorgung vorliegt oder nicht, sind die während der aktiven Tätigkeit des Begünstigten im betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich erbrachten Arbeitsentgelte des Arbeitgebers.

Eine Überversorgung ist dann anzunehmen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75% der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt.