Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG bei einem neuerrichteten Gebäude, dessen historische Kellerwände erhalten bleibt

Enthält die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG den Hinweis, die Bescheinigung sei nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung, obliegt die Prüfung der Voraussetzungen des Fördertatbestandes (insbesondere die Prüfung der steuerrechtlichen Zuordnung der Aufwendungen) der Finanzbehörde.

BFH Urteil vom 2. September 2008 X R 7/07