Die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtung am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte sind Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind.
(BFH Urteil vom 5.8.2004, VI R 40/03)
Die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtung am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte sind Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind.
(BFH Urteil vom 5.8.2004, VI R 40/03)