Pensionszusage an den “Noch-Nicht-Gesellschafter

Die Rechtsfrage, ob eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-) veranlasst ist, wenn der Zusagebegünstigte im Zeitpunkt der Zusage nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschafterin der zusagenden Gesellschaft ist, ist nicht klärungsfähig, wenn der Begünstigte im zeitlichen Zusammenhang mit der Zusage selbst Gesellschafter der zusagenden Gesellschaft geworden ist.

BFH Beschluss vom 29.01.2010 – I B 88/09 (NV) BFH /NV 2010 S. 1126