Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung

Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter zugunsten eines Dritten, um zu ermöglichen, dass dieser mit der GmbH ein für sie günstiges Geschäft abschließt, so kann eine einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung (§ 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG) darin liegen, dass der Gesellschafter nach seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die GmbH nicht geltend macht und in der Liquidation endgültig mit ihm ausfällt .

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.3.2008, IX R 80/06
Auch die Bürgschaft eines Gesellschafters für einen Dritten zu Gunsten der GmbH führt bei Ausfall zu nachträglichen Anschaffungskosten für den GmbH – Anteil.

Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung

Die berufliche Veranlassung eines Darlehens wird nicht zwingend dadurch ausgeschlossen, dass der Darlehensvertrag mit dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Arbeitgeberin (GmbH) statt mit der insolvenzbedrohten GmbH geschlossen worden und die Darlehensvaluta an diesen geflossen ist. Maßgeblich sind der berufliche Veranlassungszusammenhang und der damit verbundene konkrete Verwendungszweck des Darlehens .

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 7.2.2008, VI R 75/06

Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für die Sicherung seines Arbeitsplatzes ein Darlehen gibt, kann der Ausfall zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit führen. Ist hingegen der Arbeitnehmer an der Gesellschaft beteiligt, werden die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit nicht anerkannt.