Nießbrauchsvorbehalt als Vermögenskürzung

Ein vorbehaltener Nießbrauch stellt keine Gegenleistung des Grundstückserwerbers dar, sondern mindert vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen.

BFH Beschluss vom 22.05.2013 – IX B 187/12 BFH NV 2013 S. 1405

Begründung:

Der Sache nach wenden sich die Kläger gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach ein vorbehaltener Nießbrauch keine Gegenleistung des Grundstückserwerbers darstellt, sondern vielmehr von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens mindert Substantiierte Gründe dafür, dass der BFH hierüber neu befinden müsste, sind nicht ersichtlich. Der bloße Hinweis auf die abweichende Behandlung im Bereich der Grunderwerbsteuer genügt hierfür nicht. Dass die genannte Rechtsfrage in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und insbesondere in der Literatur umstritten wäre, ist ebenso wenig dargelegt.