Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten

Bei der Kürzung des zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zustehende Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen ist in die Bemessungsgrundlage nur der Arbeitslohn desjenigen Ehegatten einzubeziehen, für den Zukunftssicherungsleistungen erbracht worden sind.

(BFH Urteil vom 03.12.2003 XI R 11/03)