Entgeltlich erworbener Mietvorteil als selbständiges Wirtschaftgut

Die Möglichkeit, ein Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, hat nicht zur Folge, dass diese Nutzungsmöglichkeit als besonderes Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden und dem Gebäude anzusehen wäre. Für ein zusätzliches immaterielles Wirtschaftsgut "Mietrecht" ist nur Raum, wenn es von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist und dieser Umstand in den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen eindeutig zum Ausdruck kommt.

BFH Beschluss vom 13.08.2008 – IX B 91/08 BFH BFHNV 2009 S. 11 f

Begründung:

Die Möglichkeit, ein Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, hat nicht zur Folge, dass diese Nutzungsmöglichkeit als besonderes Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden und dem Gebäude anzusehen wäre. Für ein zusätzliches immaterielles Wirtschaftsgut "Mietrecht" ist nur Raum, wenn es von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist und dieser Umstand in den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen eindeutig zum Ausdruck kommt.