Erlass von Umsatzsteuer aufgrund nicht steuerbarer Umsätzen

Eine bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 3 UStG entstandene Steuer ist nach § 227 AO 1977 (zwingend) wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag an den Fiskus tatsächlich zurückgezahlt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517).
Der Gesichtspunkt der Erlassungswürdigkeit des Steuerpflichtigen spielt insoweit keine Rolle. Er kann nur bei der Prüfung eines Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen Bedeutung haben (BFH Beschluss vom 25. April 2002 V B 73/01).

Ergänzung:
Dieser Fall ist nunmehr durch eine spätere Gesetzesänderung geregelt. Ein Erlassantrag ist nicht mehr notwendig.