Sachleistung als Teil der ortsüblichen Miete

Als Entgelt bei Vermietung und Verpachtung kommen neben den Geldleistungen auch Sachleistungen in Betracht, die der Mieter als Gegenleistung an den Vermieter erbringt.

Hinsichtlich der ortsüblichen Miete kann die fremdvermietete Wohnung im gleichen Haus als Maßstab herangezogen werden. In diesem Fall ist eine weitere Sachaufklärung durch ein Sachverständigen Gutachten nicht notwendig.

BFH Beschluss vom 19.09.2008 – IX B 102/08 BFHNV 2009 S. 146f