Private PKW-Nutzung durch Arbeitnehmer (Rennwagen)

Der Wert der privaten PKW Nutzung richtet sich bei einem speziell umgebauten Rennfahrzeug auch dann nach der sogenannten 1 % Regelung, wenn das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrzeug überwiegend vom Arbeitnehmer zur Ausübung seines Hobbys genutzt wird.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2008 11 K 698/06 H(L)-rechtskräftig EFG 2009 S. 168 f.

Begründung:

Unzutreffend hat das Finanzamt sämtliche laufenden Kosten des Rennwagens als geldwerten Lohnzufluss erfasst. Zutreffen ist der Pkw mit 1% vom Listenpreis eines fabrikneuen Fahrzeugs zzgl. die Kosten des Umbau auf einen Rennwagen auszugehen. Dieses gilt auch wenn das Fahrzeug "Generalüberholt" wurde.