Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage vorgelegt, ob – und ggfs. unter welchen Bedingungen – einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden.

Niedersächsisches Finanzgericht 5. Senat, Vorlagebeschluss vom 03.07.2014, 5 K 40/14