Auf den geldwerten Vorteil eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens ist der Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht anwendbar, wenn der Arbeitgeber –eine Landeszentralbank- Darlehen dieser Art nicht an Fremde vergibt.
(BFH Urteil vom 9. Oktober 2002 VI R 164/01 ).