Unfallschäden als betriebliche Aufwendungen

Unfallschäden teilen steuerlich das Schicksal der Fahrt auf der sie entstanden sind. Unfallbedingte Schadenersatzleistungen sind daher betrieblich veranlasste Aufwendungen, soweit sich der Unfall auf einer betrieblichen Reise ereignet hat.

Beruht die Reise als solche auf einer doppelten Veranlassung, so kann die private Veranlassung der Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung sein. Werden aber aufgrund der privaten Mitveranlassung einer Reise erhebliche Unfallkosten ausgelöst, so führt dies zu einem Abzugsverbot für diese privat veranlassten Aufwendungen.

(BFH Urteil vom 1. Dezember 2005 IV R 26/04)