Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

Das Umsatzsteuergesetz erfasst nur tatsächliche wirtschaftliche Vorgänge und nicht vorgetäuschte Umsätze. Es entspricht daher der gesetzlichen Wertung, dass aus Rechnungen, denen tatsächlich keine Lieferungen oder sonstigen Leistungen zugrunde liegen, kein Vorsteuerabzug zulässig ist.

BFH Urteil vom 10.12.2008 XI R 57/06 BFH NV 2009 S. 1156 ff