Glücksspiel

Es ist noch nicht geklärt, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG i.d.F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung mit der Richtlinienbestimmung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG insoweit vereinbar ist, als er “sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz” im Sinne der Richtlinienbestimmung von der Steuerbefreiung ausnimmt.

Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage nicht im summarischen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes zu entscheiden.

BFH Beschluß vom 9.8.2007, V B 96/07

Die Bundesregierung hat entgegen der EU – Rechtsprechung diese Regelung nicht dem EU Recht angepasst.