Zugang von Steuerbescheiden

Wird ein Steuerbescheid mit der Post übermittelt und wird die betreffende Postsendung später als drei Tage nach Absendung in den Hausbriefkasten des Empfängers geworfen, so beginnt die Einspruchsfrist am Tag des Einwurfs. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist und der Einwurf an einem Samstag erfolgt.

BFH Urteil vom 9. November 2005 IR 111/04