Umwandlung von Barlohn in steuerfreien Reisekostenersatz ist zulässig

Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten können auch dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein, wenn sie der Arbeitgeber aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnumwandlung vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren.

(BFH, Urt. v. 27. 4.2001, VI R 2/98 (DStR 2001, 1479.ff ).

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ermöglicht es Gehalt umzuwandeln in steuerfreie Reisekosten. Die ist insbesondere bei Mitarbeitern im Außendienst interessant.