vGA bei Übertragung eines Grundstücks auf einen Gesellschafter unter Verkehrswert

Die Frage, ob die Voraussetzungen einer vGA vorliegen, wenn im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA der Gesellschafter die Beteiligung bereits rechtswirksam abgetreten hat, ist durch die Rechtsprechung bereits entschieden und daher nicht grundsätzlich klärungsbedürftig.

Die Frage, ob eine vGA auch dann vorliegt, wenn eine Kapitalgesellschaft ihr Grundstück zum Buchwert an einen ausscheidenden Gesellschafter veräußert, weil der ausscheidende Gesellschafter sich dem Erwerber der Anteile gegenüber hierzu verpflichtet hat, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Ermittlung der Höhe einer vGA ist nicht zu beanstanden, wenn das FG den Verkehrswert eines an den Gesellschafter übereigneten Grundstücks in mehrfacher Weise (auf der Grundlage verschiedener Wertgutachten) ermittelt und den geringsten Wert zu Grunde legt.

BFH Beschluss vom 16.12.2009 – I B 76/09 (NV) BFH/NV 2010 S. 1135