Keine Steuerbefreiung einer innergemeinschaflichen Lieferung bei Fehlen einer UST Identifikationsnummer

Eine Lieferung im Reihengeschäft an einen im Drittland ansässigen Abnehmer der keine UST Identifikationsnummer verwendet, die Gegenstände in Deutschland abholen lässt und direkt an den letzten Abnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat weiterbeliefert, ist nicht steuerbefreit..

Sächsische Finanzgericht Urteil vom 25. Februar 2009 2 K 484/07 Rev. eingelegt EFG 2009 S. 1418 f..