Beteiligung des Arbeitnehmers am Veräußerungserlös der Arbeitgeber-Gesellschaft

Wird der Arbeitnehmer an dem Erlös aus der Veräußerung seiner Arbeitgeber
Gesellschaft beteiligt, führt dies zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Der Umstand, dass der Arbeitnehmer sich zu einer Gegenleistung
verpflichtet, ändert daran nichts, wenn die sog Kaufpreisverpflichtung unter dem erwarteten Erlösanteilliegt und bis zur Veräußerung gestundet ist.
FG Hamburg, Urt. v. 8.12.2014-1 K 232/11, Rev. eingelegt, Az. BFH: VIR12/16