Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

Eine Pensionszusage einer GmbH zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Regelfall durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die eingegangene Versorgungsverpflichtung aus Sicht des Zusagezeitpunktes für die Gesellschaft nicht finanzierbar ist. In diesem Fall können die Zuführung zu der Pensionsrückstellung ganz oder teilweise verdeckte Gewinnausschüttungen sein.

(BFH Urteil vom 31.3.2004 IR 65/03)