Langfristige Vermietung von Campingplätzen

Die langfristige Vermietung von als Campingplätze erschlossenen Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

BFH Urteil vom 13. Februar 2008 XI R 51/06

Begründung:
Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG sind von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen insbesondere die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nach Satz 2 der Norm nicht befreit sind u.a. die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen und die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Daraus folgt, dass die langfristige Vermietung auf Campingplätzen von der Umsatzsteuer befreit ist mit der Folge, dass nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG die Steuer für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung dieser Umsätze verwendet, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.