Unternehmereigenschaft einer Vorgründungsgesellschaft

Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errechteten Personengesellschaft, die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an diese veräußert ist zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Auch wenn die Geschäftsveräußerung nicht steuerbar ist. Maßgebend sind die beabsichtigten Umsätze der Kapitalgesellschaft.

(BFH Urteil vom 15.07.2004 VR 84/99)