Der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer nach §19 UStG zur Regelbesteuerung ist eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a UStG
(BFH Urteil vom 17.6.2004 V R 31/02)
Der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer nach §19 UStG zur Regelbesteuerung ist eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a UStG
(BFH Urteil vom 17.6.2004 V R 31/02)