Kein Vorsteuerabzug bei Anbau eines Einfamilienhauses an eine Werkhalle

Ein Unternehmer, der für eigene Wohnzwecke ein Einfamilienhaus an seine Werkhalle anbuat, ist nicht zum Vorsteuerabzug auf die AUfwendungen für das Einfamilienhaus berechtigt. Eine Zuordnung des ausschließlich privat genutzten Wohnhauses zum unternehmerischen Bereich kommt nicht in Betracht, da es sich um jeweils selbständige Gebäude handelt.

Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Versorgungsleitungen durch die Werkhalle in das Einfamilienhaus geführt werden.

FG Köln, Urteil vom 30.01.2008 (7 K 3232/05)