Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung

Für die Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer GmbH ist der Vergleich zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem Teilwert der Beteilung auch dann maßgeblich, wenn nach der Teilwertabschreibung eine Kapitalherabsetzung und eine Kapitalerhöhung stattgefunden haben.

Revision eingelegt – BFH-Az.: IV R 19/14

Revision eingelegt – BFH-Az.: IV R 19/14

Niedersächsisches Finanzgericht 13. Senat, Urteil vom 01.04.2014, 13 K 315/10

 

Wertaufholungen sind vorrangig mit steuerlich unwirksamen Teilwertabschreibungen zu kompensieren

Sog. Wertaufholungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 2002, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind zunächst mit den nicht steuerwirksamen und erst danach, mit der Folge der Steuerpflicht daraus resultierender Gewinne-,mit den steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen.

BFH Urteil vom 19. August 2009 I R 2/09