Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

BFH Beschluss vom 4.5.2010, VI B 156/09

Begründung:

Wenn der Kläger sinngemäß die Rechtsfrage formuliert, ob aus der Unentgeltlichkeit des Hausstandes bzw. aus dem fehlenden finanziellen Beitrag des Klägers sowie dem Fehlen einer Küche geschlossen werden kann, dass der Kläger über keinen eigenen Hausstand verfügt, ist diese Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig. Denn die Antwort ergibt sich aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats. Danach ist beispielsweise die finanzielle Beteiligung bei der Unterhaltung des Haupthausstandes keine unabdingbare Voraussetzung im Sinne eines Tatbestandsmerkmals (conditio sine qua non), sondern lediglich ein gewichtiges Indiz bei der Würdigung der gesamten Umstände des Falles. Gleiches gilt für die fehlende Kochgelegenheit. Continue reading