Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode

Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung über die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, zugelassen.

BFH Beschluss vom 14.5.2013, X B 183/12

Erläuterung:

Der BFH wird höchstrichterlich klären, ob der in der Praxis bei Betriebsprüfungen angewendete Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage angewendet werden kann oder nicht.

Alle Fälle bei denen dieses Verfahren angewendet wurde sollten offen gehalten werden.