Mehrjährige Tätigkeit bei § 34 EStG

Mehrjährige Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs.2 Nr. 4 EStG ist eine Tätigkeit, die sich über zwei Veranlagungszeiträume erstreckt, auch dann, wenn sie einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten umfasst.

( BFH Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 46/99)

Ergänzung:
Durch spätere Gesetzesänderungen unter 12 Monate nicht mehr anwendbar!