Zahlungen von Pensionskassenbeiträgen an freie Mitarbeiter sind Einkünfte

Zahlt eine Rundfunkanstalt zugunsten ihrer freien Mitarbeiter Beiträge an die Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Deutschen Rundfunkanstalten, gehören auch diese Beiträge zum Entgelt für die Leistungen der Mitarbeiter.
(BFH Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 73/01/BFH).