Das BMF wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO zum Beitritt aufgefordert, um zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 EStG im Hinblick auf die Steuerfreiheit der Amtsausstattung und der Kostenpauschale für Abgeordnete (§ 12 AbgG) Stellung zu nehmen.
BUNDESFINANZHOF Beschluß vom 21.9.2006, VI R 81/04
Die Kläger des Ausgangsverfahrens rügen eine im Vergleich zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages gleichheitswidrige Benachteiligung bei der Besteuerung ihres Einkommens. Gegen die Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Abgeordnete (§ 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes –EStG– i.V.m. § 12 des Abgeordnetengesetzes –AbgG–) werden gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Der Senat verweist zu den insoweit aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen insbesondere auf den maßgebenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502).