Wird ein Schriftstücks wegen einer Postsperre dem Insolvenzverwalter und nicht dem Steuerpflichtigen zugestellt, dann gilt dieses als nicht ordnungsgemäß zugestellt.
BFH Beschluss vom 25.09.2008 VII B 49/08 BFH NV 2009 S.213 f.
Wird ein Schriftstücks wegen einer Postsperre dem Insolvenzverwalter und nicht dem Steuerpflichtigen zugestellt, dann gilt dieses als nicht ordnungsgemäß zugestellt.
BFH Beschluss vom 25.09.2008 VII B 49/08 BFH NV 2009 S.213 f.