1% Regelung bei Nutzungsverbot

Die bloße Behauptung, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt zu haben, schließt die Anwendung der 1%-Regelung nicht aus.

BFH Beschluss vom 27.05.2009 VI 123/08 BFHNV 2009 S. 1434 ff

Begründung:

Der Nachweis einer ausschließlich beruflichen Nutzung sei im Streitfall auch nicht etwa durch ein arbeitsvertragliches Verbot der privaten Nutzung des Dienstwagens geführt. Schließlich entkräfte auch der Umstand, dass ein gleichwertiges privates Kraftfahrzeug zur Verfügung gestanden habe, im Streitfall nicht den Anscheinsbeweis der privaten Mitbenutzung des Dienstwagens, zumal die räumliche Nähe der Privatwohnung zum Abstellplatz des Dienstwagens den Zugriff darauf ermöglichte. Da ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht vorgelegt worden sei, sei der Vorteil nach der 1 %-Regelung zu erfassen.