Lohnsteuerberechnung für einen “sonstigen Bezug” nach dem Wechsel der Art der Steuerpflicht

Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen "sonstigen Bezug", der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn im "Jahresarbeitslohn" zu berücksichtigen.

BFH Urteil vom 25. August 2009 I R 33/08