Betriebsaufspaltung und Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der Betriebs-GmbH

Räumt der Besitzunternehmer und Mehrheitsgesellschafter der Betriebsgesellschaft dem Minderheitengesellschafter eine unwiderrufliche Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der Betriebs-GmbH ein, so ist die Betriebsaufspaltung trotz Stimmrechtsbindung und Rückzugs des Mehrheitsgesellschafters aus der Geschäftsführung nicht beendet, sondern lediglich unterbrochen; der Vermietungsbetrieb des Besitzunternehmers ruht, wenn der Mietvertrag zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH fortgesetzt wird, eine Aufgabeerklärung des Besitzunternehmers fehlt und ungewiss ist, ob die Option ausgeübt wird.

Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung und der Vorbehalt der Nachprüfung stehen dem Entstehen eines schutzwürdigen Vertrauens entgegen.

Einem Vorbehaltsvermerk kann aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes eine eingeschränkte Bedeutung zukommen.

BFH Urteil vom 14.10.2009 X R 37/07 BFH NV 2010 S. 407