Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen

§ 25 Abs. 1 Satz 1 UStG erfordert nicht, dass der Unternehmer für eigene Rechnung handeln muss (entgegen Abschn. 3.15. Abs. 4 Satz 5 UStAE).

BFH Beschluss vom 15.07.2011 XI B 71/10 BFHNV 2011 S. 1929

Begründung:

Die vom FA als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, ob die Vermietung von Ferienwohnungen im eigenen Namen für fremde Rechnung nach Einführung der Dienstleistungskommission in § 3 Abs. 11 des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung eine Reiseleistung ist, ist bereits geklärt.

Dementsprechend hat der BFH bereits mehrfach, auch nach Ergehen der anderslautenden Verwaltungsauffassung in Abschn. 32 Abs. 4 Satz 5 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 (jetzt Abschn. 3.15. Abs. 4 Satz 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses) entschieden, dass § 25 UStG auch bei der Ausführung von Reiseleistungen im eigenen Namen für fremde Rechnung vorliegen kann.