Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen.
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 26.10.2011, X B 44/11
Begründung:
Eine Schätzung aufgrund fehlender Unterlagen aufgrund höherer Gewalt ist auch dann zulässig, wenn die vorhandenen Angaben des Steuerpflichtigen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Zahlenwerkes zulassen.