Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen.

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 26.10.2011, X B 44/11

Begründung:

Eine Schätzung aufgrund fehlender Unterlagen aufgrund höherer Gewalt ist auch dann zulässig, wenn die vorhandenen Angaben des Steuerpflichtigen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Zahlenwerkes zulassen.