Privater oder betrieblicher Erwerb eines Grundstücks

Privater oder betrieblicher Erwerb eines Grundstücks

BFH Beschluss vom 25.4.2012, III B 23/11

Begründung:

Die vom Kläger als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, ob im Gegensatz zu betriebsfremden Risikogeschäften ein betrieblich veranlasstes Risikogeschäft in Form des Ankaufs eines unbebauten Grundstücks als Betriebserweiterungsfläche dem Betriebsvermögen zuzuordnen sei, betrifft ebenfalls die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils. Diese Frage könnte in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden, da das FG die betriebliche Veranlassung des Grundstückskaufs verneint hat, weil es an der gewerblichen Nutzungsmöglichkeit fehlte und vom Kläger ein überhöhter Kaufpreis gezahlt wurde.

Das FG hat im Übrigen weder festgestellt, dass die Anschaffung der Grundstücke für das Unternehmen des Klägers unentbehrlich gewesen sei, noch dass eine private Veranlassung des Erwerbs ausgeschlossen werden könne.