Aufwendungen für eine Abschiedsfeier anlässlich eines Arbeitgeberwechsels

Arbeitneher können Aufwendungen für eine Abschiedsfeier anlässlich eines Arbeitgeberwechsels als Werbungskosten geltend machen.

FG Münster 29.05.2015, 4 K 3236/12 E

Begründung: