Zur betriebsbezogenen Betrachtung der §§ 7g, 4 Abs. 4a EStG bei einer Partnerschaftsgesellschaft

Eine Partnerschaftsgesellschaft, die weder rechtlich selbständige noch im Rahmen der Mitunternehmerschaft einkommensteuerrechtlich gesondert zu betrachtende Rechtsanwaltskanzleien in verschiedenen Städten betreibt und hieraus ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, unterhält nur einen “Betrieb”.

BFH Urteil 13.7.2016, VIII R 56/13