Beatmungsmasken, die ein Zahntechniker auf ärztliche Verordnung zur Benutzung durch Schwerstkranke (außerhalb der Zahntechnik) liefert, unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz.
rechtskräftig
FG Niedersachsen Urteil vom 14.04.2016 11 K 11006/14