Zur Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten

Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will.

BFH Urteil vom 10.8.2016, V R 4/16