Betriebsaufspaltung bei einer Steuerberatungsgesellschaft

 

Bei einer Steuergeratungsgesellschaft kann die Verpachtung des Mandantenstamms zu einer Betriebsaufspaltung führen.

BFH  Beschluss vom 8.4.2011, VIII B 116/10

Begründung:

In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass der Mandantenstamm eines Steuerberaters als eigenständiges Wirtschaftsgut Gegenstand eines Pachtvertrags sein kann und dass es sich dabei um "den wesentlichsten und werthaltigsten" Teil des Betriebsvermögens handelt . Anerkannt ist ebenfalls, dass die vermietende oder verpachtende Tätigkeit einer freiberuflichen Besitzgesellschaft im Rahmen einer freiberuflichen Betriebsaufspaltung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt.