Anteilsrotationsverfahren bei einer GmbH ist kein Gestaltungsmissbrauch

Eine Anteilsrotation bei den Anteilen einer GmbH begründen in der Person des Erwerbers der veräußerten Geschäftsanteile nicht schon deshalb einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, weil der Erwerber die Gesellschaft anschießend liquidiert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Veräußerer der Gesellschaftsanteile auf den Erwerber keinen beherrschenden Einfluss ausüben können.

(BFH-Urteil vom 18.07.2001, I R 48/97, GmbH-Rundschau 2001, Seite 1056 ff.)

Bei dem Anteilsrotationsverfahren handelt es sich um die Möglichkeit in einer Kapitalgesellschaft Gewinne stehen zu lassen und diese durch den zum damaligen Zeitpunkt wahrscheinlich günstigen Veräußerungserlös zu besteuern. Dieses ist aber durch die Gesetzesänderungen mittlerweile nur noch bei Anteilen unter einem Prozent möglich.