Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen

Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind nicht anzusetzen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen.

BFH Beschluss vom 12.11.2009 – VI B 66/09 BFHNV 2010 S. 884 f.

Begründung:

Zu Recht hatte allerdings das FG darauf hingewiesen, dass die einschlägigen Verwaltungsanweisungen (H 40 LStR 2005, "Übernachtungen im Ausland") selbst davon ausgehen, dass die Pauschbeträge nicht anzusetzen seien, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führten. Und es entspricht der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Anwendung der für Auslandsdienstreisen vorgesehenen Pauschbeträge dann zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, wenn die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge innicht unbeträchtlichen Umfang unterschritten haben könnten. Dieses liegt hier vor, da der Arbeitgeber sämtliche Übernachtungskosten erstattet hatte.