Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Schätzungsbefugnis auch bei einem unverschuldeten Verlust von Buchführungsunterlagen bzw. Aufzeichnungen gegeben.

BFH Beschluss vom 26.10.2011 – X B 44/11 BFH NV 2012 S. 168 f.

Begründung:

Das FG hat seine Rechtsauffassung, die Schätzungsbefugnis sei unabhängig von einem Verschulden des Steuerpflichtigen und bestehe auch bei einem Verlust von Unterlagen infolge von Hochwasserschäden, ausdrücklich auf ein Zitat aus der Kommentarliteratur gestützt hat, in dem seinerseits auf weitere Fundstellen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Literatur verwiesen wird.

Die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung hat eine Schätzungsbefugnis auch bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen bejaht.