Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können derzeit an den BFH elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich ist.
BFH Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08
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BFH Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08