Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung bei einem selbständigen Dozenten, der zugleich schriftstellerisch und beratend tätig ist nicht im häuslichen Arbeitszimmer

Der Betätigungsmittelpunkt eines selbständigen Dozenten, der seine Lehrveranstaltungen und Seminare im häuslichen Arbeitszimmer vorbereitet und dort zusätzlich schriftstellerisch und beratend tätig wird, befindet sich nicht im häuslichen Arbeitszimmer.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 10. Dezember 2008 7 K 97/07 EFG 2009S. 649ff

Anmerkung:

Gegen die Entscheidung ist Revision eingelegt worden.