GmbH Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

Die Beteiligung des Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft kann auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens gehören, wenn durch die Beteiligung erhebliche Umsätze im Dienstleistungsbereich erstrebt oder gesichert werden sollen.

BFH Beschluss vom 25.11.2008 – X B 268/07 BFH NV 2009 S. 162ff.